Bauantrag & Planung

Unter „Bauantrag & Planung“ werden Leistungen zusammengefasst, die mit der brandschutztechnischen Planung und der Begleitung von Bauantragsverfahren verbunden sind.

Dazu gehören auch Aufgaben im Zusammenhang mit Dokumentation, Nachweisführung und der Abstimmung mit Behörden.

Die Planung kann ab Leistungsphase 1 begleitet werden. Die Unterstützung kann – je nach Projekt – bis in die Leistungsphase 9 reichen.

Im Rahmen von Bauantrag und Planung werden unter anderem brandschutzrelevante Anforderungen aus behördlichen Forderungen in die Planung übernommen und koordiniert. Dazu zählen sowohl planerische Aufgaben als auch prüfende und dokumentierende Tätigkeiten.

Leistungsinhalte im Überblick

  • Unterstützung und Koordination bei der Erfüllung behördlicher Forderungen
  • TDDs, Refurbishments, Objektuntersuchungen, Soll-Ist-Vergleiche und Maßnahmentabellen
  • Optimierungsplanungen in Bezug auf brandschutzrelevante Anforderungen
  • Bau- und Instandsetzungsbegleitung, Controlling und Abnahme inklusive Dokumentation und Nachweisführung
  • Baucontrolling und Qualitätscontrolling
  • Behördenkorrespondenz im Zusammenhang mit brandschutzrelevanten Themen im Bestand

„Struktur im Bauantragsverfahren schafft Sicherheit für Planung, Umsetzung und Genehmigung.“

Planung, Koordination und Nachweisführung im Bauantragsverfahren

Ein Teil der Leistungen bezieht sich auf die Untersuchung und Bewertung von Objekten. Hierzu gehören TDDs, Objektuntersuchungen sowie Soll-Ist-Vergleiche. Die Ergebnisse können in Maßnahmentabellen festgehalten werden. Ergänzend dazu werden Optimierungsplanungen erstellt.

Ein weiterer Bereich umfasst die Begleitung von Maßnahmen und den Umgang mit Nachweisen. Dazu gehören Instandsetzungsbegleitung, Controlling und Abnahme einschließlich Dokumentation und Nachweisführung. Im Zusammenhang mit der Ausführung werden Baucontrolling und Qualitätscontrolling durchgeführt. Brandschaubegleitung und/oder Durchführung ist ebenfalls Bestandteil des Leistungsbildes.

Für die Kommunikation mit den zuständigen Stellen wird u.A. Behördenkorrespondenz übernommen. Auf diese Weise werden die erforderlichen Unterlagen und Informationen im Rahmen von Bauantrag und Planung zusammengestellt, bewertet, auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung geprüft und weitergegeben.