Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise
Wenn Brandschutz zur Voraussetzung
für den Projektfortschritt wird
Ob Neubau, Umbau oder Bestandsgebäude: Ein schlüssiges Brandschutzkonzept ist häufig Voraussetzung für die Genehmigung und den weiteren Projektverlauf.
Gensior & Lietz unterstützt Bauherren und Planer bei der Erstellung, Prüfung und Einordnung brandschutztechnischer Nachweise – strukturiert, nachvollziehbar und abgestimmt auf die jeweiligen Anforderungen im Bauantragsverfahren.
- Genehmigungsfähige Konzepte auf Basis der Bauantragsplanung
- Klare Einordnung komplexer Anforderungen
- Strukturierte Begleitung im Bauantragsverfahren
„Vollumfängliche Brandschutzsplanung, die Sicherheit garantiert.“
Sicherheit und Planungssicherheit im Bauantragsverfahren
Viele Bauvorhaben kommen an einem Punkt, an dem klar wird:
Ohne ein schlüssiges Brandschutzkonzept geht es nicht weiter. Spätestens im Bauantragsverfahren – insbesondere bei Sonderbauten – verlangen die Bauordnungen der Bundesländer einen Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept. Für Bauherren und Planer stellt sich dann häufig die Frage, wie diese Anforderungen fachlich korrekt, genehmigungsfähig und zugleich praxisnah umgesetzt werden können.
Gensior & Lietz unterstützt an dieser Stelle bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten auf Grundlage der Bauantragsplanung. Im Konzept werden alle brandschutzrelevanten Anforderungen zusammengeführt – baulich, anlagentechnisch und organisatorisch. Die Ergebnisse werden in einem gutachterlichen Bericht beschrieben und durch einen abgestimmten Plansatz ergänzt. Ziel ist ein nachvollziehbares, genehmigungsfähiges Konzept, das als belastbare Grundlage für das weitere Verfahren dient.
Brandschutzkonzepte für Bestandsgebäude
Nicht immer steht ein Neubau im Mittelpunkt. Häufig betreffen brandschutztechnische Fragestellungen gewachsene Gebäude, Umbauten oder Nutzungsänderungen. In diesen Fällen kann ein Brandschutzkonzept auch unabhängig von einem aktuellen Bauantrag sinnvoll sein.
Auf Basis der vorliegenden Unterlagen werden bestehende genehmigte und gegebenenfalls auch nicht genehmigte Bauzustände geordnet erfasst und bewertet. Das daraus entstehende Bestandskonzept stellt das Gebäude mit seinen Schutzfunktionen und Zusammenhängen übersichtlich in Bericht und Plänen dar. Es schafft Transparenz über den tatsächlichen brandschutztechnischen Zustand und bildet eine fachliche Grundlage für weitere Entscheidungen – etwa für Instandsetzungen, Anpassungen oder den Umgang mit bestehenden Auflagen.
Prüfung des Brandschutzes
Neben der Erstellung von Konzepten umfasst das Leistungsspektrum auch die Prüfung des Brandschutzes. Dabei handelt es sich um eine Sachverständigenprüfung der Antragsplanung, in der Regel für Wohn- und Standardgebäude der Gebäudeklassen 4 und 5.
Im Rahmen dieser Prüfung wird beurteilt, ob die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz eingehalten werden. Bestandteil des Verfahrens ist auch die Einbindung der zuständigen Feuerwehr. Der Prüfbericht wird anschließend bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht, beispielsweise zusammen mit der Baubeginnanzeige in Nordrhein-Westfalen.
In der Praxis wird die Prüfung häufig mit einer begleitenden brandschutztechnischen Beratung verbunden. Ziel ist es, Anforderungen frühzeitig einzuordnen, Planungsanpassungen rechtzeitig abzustimmen und unnötige Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden. In Nordrhein-Westfalen schließt dieses Verfahren mit der Bescheinigung des Brandschutzes durch staatlich anerkannte Sachverständige für die Planung ab.
Prüfungsaufgabe Brandschutz
In einigen Bundesländern kann die zuständige Behörde die Prüfung der brandschutztechnischen Anforderungen eines Bauantrags auf staatlich anerkannte Sachverständige übertragen. In diesem Fall übernehmen diese als Prüfingenieure eine hoheitliche Aufgabe.
Die Prüfung erfolgt unabhängig und wird in einem Prüfbericht dokumentiert. Dieser bezieht sich auf die eingereichte Planung oder auf ein vorliegendes Brandschutzkonzept und dient der Bauaufsicht als Grundlage für ihre Entscheidung.
